Geschäftsordnung für die Arbeit der Organisation
Bereich, Ausrüstung und Materialien.
Allgemeine Informationen
Angenommen vom Rat 2016 04 05
1. Einleitung
Falkenbergs Båtsällskap ist eine gemeinnützige Organisation für Bootsbesitzer und Menschen, die den Bootssport ausüben wollen. Der Verein pachtet für seine Aktivitäten Land und Wasser auf der Südseite des Flusses Ätrans von der Gemeinde Falkenberg. Das Gebiet bietet Liegeplätze an Stegen und Land für die Überwinterung der Boote der Mitglieder sowie Bootshäuser und Wohnwagenplätze. Außerdem gibt es eine Serviceeinrichtung mit Clubhaus, Lager, Mastschuppen, Umweltstation, Servicebrücke, Mastkran und Sublift. Die Mitglieder sind berechtigt, die Dienstleistungen, Räumlichkeiten und Ausrüstungen des Clubs in Übereinstimmung mit der Satzung und den Verhaltensregeln des Clubs zu nutzen. Diese Regeln wurden erstellt, um sicherzustellen, dass wir einen sauberen Hafenbereich haben und dass das Aussetzen und Einholen so reibungslos wie möglich ablaufen kann und dass die Kosten des Clubs für den Betrieb und die Instandhaltung der Aktivität minimiert werden können. Der Verwaltungsrat legt diese Regeln fest und ist befugt, Ausnahmen von ihnen zuzulassen. Als Mitglied von Falkenbergs Båtsällskap nehme ich die verabschiedete Umweltpolitik des Verbandes zur Kenntnis und verpflichte mich, die Verfahren, Anweisungen und Empfehlungen des Verbandes zu befolgen, um die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten zu minimieren.
2. allgemeine Verhaltensregeln
Im gesamten Verkehr im Bereich des Falkenberger Hafens haben die Bootseigner die Geschwindigkeitsvorschriften des Hafens mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten zu beachten und ansonsten Vorsicht walten zu lassen und den gewerblichen Verkehr zu erleichtern. Der Bereich ist so zu gestalten, dass er ein ordentliches und aufgeräumtes Erscheinungsbild bietet. Bootseigner/Mitglieder, die auf die eine oder andere Weise das Hafengelände, die Ausrüstung oder das Material des Clubs nutzen, sind verpflichtet, die besonderen Vorschriften zu beachten, die der Vorstand von Fall zu Fall erlassen kann. Jeder Bootseigner ist verpflichtet, den Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten zu säubern und aufzuräumen und die geltenden Umweltvorschriften einzuhalten. Mitglieder, die Kinder oder Hunde in das Gebiet mitbringen, müssen diese beaufsichtigen, da das Gebiet nicht als Spielplatz oder Ruhezone geeignet ist. Der Bootseigner ist dafür verantwortlich, dass die Gäste des Bootseigners die Verhaltensregeln in jeder Hinsicht einhalten. Offenes Feuer oder das Verbrennen von Farbe mit offener Flamme ist in dem Gebiet nur mit Sondergenehmigung und in einem ausgewiesenen Bereich erlaubt.
Im gesamten Verkehr im Bereich des Falkenberger Hafens haben die Bootseigner die Geschwindigkeitsvorschriften des Hafens mit einer Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten zu beachten und ansonsten Vorsicht walten zu lassen und den gewerblichen Verkehr zu erleichtern. Der Bereich ist so zu gestalten, dass er ein ordentliches und aufgeräumtes Erscheinungsbild bietet. Bootseigner/Mitglieder, die auf die eine oder andere Weise das Hafengelände, die Ausrüstung oder das Material des Clubs nutzen, sind verpflichtet, die besonderen Vorschriften zu beachten, die der Vorstand von Fall zu Fall erlassen kann. Jeder Bootseigner ist verpflichtet, den Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten zu säubern und aufzuräumen und die geltenden Umweltvorschriften einzuhalten. Mitglieder, die Kinder oder Hunde in das Gebiet mitbringen, müssen diese beaufsichtigen, da das Gebiet nicht als Spielplatz oder Ruhezone geeignet ist. Der Bootseigner ist dafür verantwortlich, dass die Gäste des Bootseigners die Verhaltensregeln in jeder Hinsicht einhalten. Offenes Feuer oder das Verbrennen von Farbe mit offener Flamme ist in dem Gebiet nur mit Sondergenehmigung und in einem ausgewiesenen Bereich erlaubt.
3. den Arbeitseinsatz
Mitglieder, die die Liegeplätze des Clubs an den Anlegestellen nutzen, haben einen jährlichen Arbeitseinsatz in einem von der Jahresversammlung festgelegten Umfang zu leisten. Die Hauptversammlung entscheidet auch über Sanktionen für Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Arbeit wird vor allem durch die Teilnahme an den auf der Jahresversammlung festgelegten Tagen für die Reinigung und den Auf- und Abbau von Schranken geleistet. Die Arbeit kann auch durch die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten erfüllt werden.
Die Arbeit muss in einer Mappe im Clubhaus dokumentiert werden.
Mitglieder, die die Liegeplätze des Clubs an den Anlegestellen nutzen, haben einen jährlichen Arbeitseinsatz in einem von der Jahresversammlung festgelegten Umfang zu leisten. Die Hauptversammlung entscheidet auch über Sanktionen für Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Arbeit wird vor allem durch die Teilnahme an den auf der Jahresversammlung festgelegten Tagen für die Reinigung und den Auf- und Abbau von Schranken geleistet. Die Arbeit kann auch durch die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten erfüllt werden.
Die Arbeit muss in einer Mappe im Clubhaus dokumentiert werden.
4. gebühren
Alle Clubbeiträge müssen bis zum Fälligkeitstermin bezahlt werden. Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, gilt der Liegeplatzvertrag als gekündigt und das Unternehmen ist berechtigt, das Boot und die Ausrüstung des Bootseigners nach drei Monaten auf dessen Kosten zu entsorgen.
5. versicherung
Bootseigner, die den Clubhafen oder Serviceeinrichtungen wie Startrampen, Mastkräne, Liegeplätze usw. nutzen, müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für ihr Boot abschließen. Bootseigner, die den Sub-Lift zum Stapellauf nutzen, müssen eine gültige Vollkaskoversicherung für ihr Boot abschließen.
6. Klubhaus
Der Club verfügt über ein Clubhaus mit einem Büro, einem Versammlungsraum mit Küchenzeile und Räumen für Hafenaktivitäten von Gästen. Der Vorstand ist für die Nutzung des Clubhauses verantwortlich. Die Mitglieder können die Räumlichkeiten für Sitzungen anmieten, sofern sie eine entsprechende Genehmigung erhalten. Die Wohngruppe ist für die Anmietung der Räumlichkeiten zuständig.
Ein Mitglied kann gegen Zahlung einer Kaution einen Schlüssel für das Clubhaus vom Liegeplatzverwalter erhalten.
Alle Räumlichkeiten müssen jederzeit verschlossen und alarmgesichert sein, wenn niemand anwesend ist. Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, vergewissert sich, dass die Türen und Fenster verschlossen, die Alarmanlage eingeschaltet und das Licht ausgeschaltet ist.
Die Räumlichkeiten und die Kochnische müssen in einem sauberen Zustand hinterlassen werden, d.h. Geschirr muss abgewaschen, Herd und Spüle abgewischt und Müll entsorgt werden. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
7. Das Hafengebiet
Alle Clubbeiträge müssen bis zum Fälligkeitstermin bezahlt werden. Wird die Gebühr nicht fristgerecht gezahlt, gilt der Liegeplatzvertrag als gekündigt und das Unternehmen ist berechtigt, das Boot und die Ausrüstung des Bootseigners nach drei Monaten auf dessen Kosten zu entsorgen.
5. versicherung
Bootseigner, die den Clubhafen oder Serviceeinrichtungen wie Startrampen, Mastkräne, Liegeplätze usw. nutzen, müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für ihr Boot abschließen. Bootseigner, die den Sub-Lift zum Stapellauf nutzen, müssen eine gültige Vollkaskoversicherung für ihr Boot abschließen.
6. Klubhaus
Der Club verfügt über ein Clubhaus mit einem Büro, einem Versammlungsraum mit Küchenzeile und Räumen für Hafenaktivitäten von Gästen. Der Vorstand ist für die Nutzung des Clubhauses verantwortlich. Die Mitglieder können die Räumlichkeiten für Sitzungen anmieten, sofern sie eine entsprechende Genehmigung erhalten. Die Wohngruppe ist für die Anmietung der Räumlichkeiten zuständig.
Ein Mitglied kann gegen Zahlung einer Kaution einen Schlüssel für das Clubhaus vom Liegeplatzverwalter erhalten.
Alle Räumlichkeiten müssen jederzeit verschlossen und alarmgesichert sein, wenn niemand anwesend ist. Die letzte Person, die das Gebäude verlässt, vergewissert sich, dass die Türen und Fenster verschlossen, die Alarmanlage eingeschaltet und das Licht ausgeschaltet ist.
Die Räumlichkeiten und die Kochnische müssen in einem sauberen Zustand hinterlassen werden, d.h. Geschirr muss abgewaschen, Herd und Spüle abgewischt und Müll entsorgt werden. Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
7. Das Hafengebiet
7.1. Verriegelung usw.
Einige Anlegestellen sind eingezäunt und durch verschlossene Tore zugänglich.
Die Schlüssel können bei der Liegeplatzverwaltung abgeholt werden.
7.2. Überwachung
Ähnlich wie bei den Nachbarschaftswachen sollten die Mitglieder dazu beitragen, Bootskriminalität und Vandalismus zu verhindern.
7.3. Abfallbehälter, Altöl und Altbatterien
Der Club verfügt über ein eigenes Recyclingzentrum auf dem Gelände. Sowohl brennbare als auch nicht brennbare Materialien, die bei der Wartung von Booten anfallen, können in verschiedenen Behältern entsorgt werden. Altöle müssen in einen speziellen Behälter im Abfallentsorgungszentrum entleert werden. Altbatterien aller Art werden in eine speziell gekennzeichnete Sammelbox gegeben. Öl- und Kraftstofffilter müssen in einem separaten Behälter untergebracht werden.
Es ist verboten, Müll und Gartenabfälle usw. von zu Hause aus einzubringen.
7.4. Toiletten
Im Klubhaus gibt es Toiletten.
Mitglieder, die die Räumlichkeiten nutzen, müssen die Toilette in demselben Zustand verlassen, in dem sie ihre eigene Toilette zu Hause vorfinden würden. Die Außentoiletten werden mit einem Code geöffnet. In den Sommermonaten bietet der Club auch ein Toilettengebäude für Bootstoiletten und Entleerungsmöglichkeiten für Wohnmobile.
8 Bootsliegeplatz oder AnlegeplatzBootseigentümer, die die Dienste des Unternehmens in Anspruch nehmen, haben damit einen Vertrag mit dem Unternehmen mit Vertragsbedingungen gemäß diesen Regeln abgeschlossen.8.1. Anspruch auf einen Liegeplatz oder eine Anlegestelle.
Die Plätze sind begrenzt und unterliegen der Verfügbarkeit. k. „Warteschlangenliste“ angewendet wird. Ein Liegeplatz kann nicht gemietet werden in
aus zweiter Hand und nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird dem Mitglied das Recht auf einen Platz entzogen. Bootseigentümer/Mitglieder, die ihren Liegeplatz nicht nutzen, müssen ihn spätestens am 1. März (Liegeplatz) bzw. am 1. September (Winterliegeplatz) kündigen. Erfolgt die Kündigung nach diesem Datum, ist der Bootseigner für ein weiteres Jahr an den Platz gebunden und muss die festgelegten Gebühren zahlen, auch wenn der Platz nicht genutzt wird. Ein Wechsel des Bootes und ein Wechsel des Eigentümers muss dem Verein so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
8.2 Regeln für das Festmachen
Die Liegeplätze werden von Jahr zu Jahr vom Liegeplatzmanager zugewiesen, wobei die Interessen der Organisation Vorrang vor denen ihrer Mitglieder haben. Die Website ist daher nicht persönlich, auch nicht nach mehreren Jahren der Nutzung. Der Liegeplatz ist ab dem Datum des Starts gültig, spätestens jedoch bis
15. November. Nur vollständig seetüchtige und versicherte Boote dürfen an den Anlegestellen der Gesellschaft festmachen. Fender sollten immer ausgelegt werden. Verankerungsseile müssen so konstruiert sein, dass sie extremen Wetterbedingungen standhalten.
Damit der Landbereich innerhalb des Docks ordentlich aussieht, müssen die Liegeplatzinhaber für die notwendige Reinigung des Bereichs sorgen und gegebenenfalls auch den Rasen mähen und die Blumenbeete von Unkraut befreien.
8.3. Regeln für Bootsliegeplätze
Nur Mitglieder haben Anspruch auf einen Winterlagerplatz, und Mitglieder mit einem Liegeplatz haben Vorrang für den Winterlagerplatz. Der Liegeplatzverwalter weist den Mitgliedern auf Antrag einen Winterlagerplatz zu. Kein Mitglied kann ein Recht auf einen besonderen Platz in der Organisation beanspruchen. Abhängig von der Abholzeit und der Größe des Bootes muss der Liegeplatzverwalter über den Liegeplatz entscheiden. Bei der Abholung des Bootes ist jeder Bootseigner dafür verantwortlich, dass die Wiege/das Boot gemäß den Anweisungen des Liegeplatzbetreibers platziert wird.
Berücksichtigen Sie die Brandgefahr und die Möglichkeit, das Boot vom Liegeplatz zu transportieren.
Zwischen den Parkplätzen muss ausreichend Platz sein. Feuerschneisen mit
Die erforderliche Breite muss gegeben sein. Ein Mitglied, das über einen Liegeplatz verfügt, ist verpflichtet, bei den Arbeiten zur Wiederherstellung der Landfläche nach Schäden, die durch das Anlegen oder Entfernen des Bootes des Mitglieds verursacht wurden, mitzuwirken, wenn das Boot während der Sommermonate, vom 15. Mai bis zum 15. September, an Land festgemacht werden soll,
ist die Genehmigung des Verwaltungsrates einzuholen.
8.4. Mastschuppen
Mitglieder mit einem Segelboot, das einen Liegeplatz oder einen Winterlagerplatz hat, können Masten im Mastschuppen lagern. Vor dem Einbringen in den Schuppen müssen die Streumaschinen demontiert und das stehende und bewegliche Ladegut überprüft werden.
Die Masten müssen mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein, damit sie im Mastschuppen gelagert werden können.
8.5. Bootsabdeckungen, Gerüste, Böcke
Es liegt in der Verantwortung jedes Bootseigentümers, sicherzustellen, dass Palettenheber und ähnliche Geräte den folgenden Anforderungen entsprechen
angemessene Sicherheitsanforderungen. Das Abdecken des Bootes sollte so erfolgen, dass keine Schäden entstehen.
auf anderen Grundstücken in dem Gebiet.
Für Segelboote, deren Masten im Winterlager stehen, muss ein zusätzlicher Liegeplatz organisiert werden.
In den Sommermonaten müssen Gerüste, Böcke usw. an einem bestimmten Ort gelagert, zusammengebunden und mit einem Namen oder einer Telefonnummer versehen werden. Nach dem Zuwasserlassen muss der Liegeplatz so schnell wie möglich geräumt und gereinigt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Material und andere Abfälle abtransportiert werden.
8.6. El
Alle Mitglieder mit Booten haben Anspruch auf Strom ohne zusätzliche Kosten für die Nutzung von Handgeräten und Beleuchtung. Im Falle einer elektrischen Heizung für z.B. ex. Trocknung des Bootsinneren, angenehme Arbeitstemperaturen bei Reparaturen und Bauarbeiten an Booten sowie größere Renovierungs- und Reparaturarbeiten bedürfen einer Sondergenehmigung der Hafenabteilung und eines speziellen Stromzählers. Die Gesellschaft ist für den Anschluss des Stromzählers oder die Berechnung des Stromverbrauchs zu einem bestimmten Preis zuständig, den jedes Mitglied extra bezahlt.
Ohne besondere Genehmigung dürfen im Winter keine Kabel in den Steckdosen verbleiben.
Im Sommer kann man gegen eine besondere Gebühr Strom an der Anlegestelle beziehen.
Es ist (nach dem geltenden Elektrizitätsrecht) absolut verboten, in die
die elektrischen Anlagen des Clubs.
8.7. Wasser
Die Clubmitglieder haben das Recht, das Wasser zur Reparatur ihres Bootes zu nutzen. An den Anlegestellen in der Umgebung gibt es eine Reihe von Wasserstellen mit Standardanschlüssen. Es dürfen keine Änderungen an den Schlauchkupplungen oder an den Auslassstutzen vorgenommen werden. Achten Sie immer darauf, dass das Wasser nach der Benutzung eines Hydranten abgestellt wird. Im Falle einer Störung sollte die Hafenabteilung kontaktiert werden.
9. Ausrüstung und Materialien
Die Schlüssel können bei der Liegeplatzverwaltung abgeholt werden.
7.2. Überwachung
Ähnlich wie bei den Nachbarschaftswachen sollten die Mitglieder dazu beitragen, Bootskriminalität und Vandalismus zu verhindern.
7.3. Abfallbehälter, Altöl und Altbatterien
Der Club verfügt über ein eigenes Recyclingzentrum auf dem Gelände. Sowohl brennbare als auch nicht brennbare Materialien, die bei der Wartung von Booten anfallen, können in verschiedenen Behältern entsorgt werden. Altöle müssen in einen speziellen Behälter im Abfallentsorgungszentrum entleert werden. Altbatterien aller Art werden in eine speziell gekennzeichnete Sammelbox gegeben. Öl- und Kraftstofffilter müssen in einem separaten Behälter untergebracht werden.
Es ist verboten, Müll und Gartenabfälle usw. von zu Hause aus einzubringen.
7.4. Toiletten
Im Klubhaus gibt es Toiletten.
Mitglieder, die die Räumlichkeiten nutzen, müssen die Toilette in demselben Zustand verlassen, in dem sie ihre eigene Toilette zu Hause vorfinden würden. Die Außentoiletten werden mit einem Code geöffnet. In den Sommermonaten bietet der Club auch ein Toilettengebäude für Bootstoiletten und Entleerungsmöglichkeiten für Wohnmobile.
8 Bootsliegeplatz oder AnlegeplatzBootseigentümer, die die Dienste des Unternehmens in Anspruch nehmen, haben damit einen Vertrag mit dem Unternehmen mit Vertragsbedingungen gemäß diesen Regeln abgeschlossen.8.1. Anspruch auf einen Liegeplatz oder eine Anlegestelle.
Die Plätze sind begrenzt und unterliegen der Verfügbarkeit. k. „Warteschlangenliste“ angewendet wird. Ein Liegeplatz kann nicht gemietet werden in
aus zweiter Hand und nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird dem Mitglied das Recht auf einen Platz entzogen. Bootseigentümer/Mitglieder, die ihren Liegeplatz nicht nutzen, müssen ihn spätestens am 1. März (Liegeplatz) bzw. am 1. September (Winterliegeplatz) kündigen. Erfolgt die Kündigung nach diesem Datum, ist der Bootseigner für ein weiteres Jahr an den Platz gebunden und muss die festgelegten Gebühren zahlen, auch wenn der Platz nicht genutzt wird. Ein Wechsel des Bootes und ein Wechsel des Eigentümers muss dem Verein so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
8.2 Regeln für das Festmachen
Die Liegeplätze werden von Jahr zu Jahr vom Liegeplatzmanager zugewiesen, wobei die Interessen der Organisation Vorrang vor denen ihrer Mitglieder haben. Die Website ist daher nicht persönlich, auch nicht nach mehreren Jahren der Nutzung. Der Liegeplatz ist ab dem Datum des Starts gültig, spätestens jedoch bis
15. November. Nur vollständig seetüchtige und versicherte Boote dürfen an den Anlegestellen der Gesellschaft festmachen. Fender sollten immer ausgelegt werden. Verankerungsseile müssen so konstruiert sein, dass sie extremen Wetterbedingungen standhalten.
Damit der Landbereich innerhalb des Docks ordentlich aussieht, müssen die Liegeplatzinhaber für die notwendige Reinigung des Bereichs sorgen und gegebenenfalls auch den Rasen mähen und die Blumenbeete von Unkraut befreien.
8.3. Regeln für Bootsliegeplätze
Nur Mitglieder haben Anspruch auf einen Winterlagerplatz, und Mitglieder mit einem Liegeplatz haben Vorrang für den Winterlagerplatz. Der Liegeplatzverwalter weist den Mitgliedern auf Antrag einen Winterlagerplatz zu. Kein Mitglied kann ein Recht auf einen besonderen Platz in der Organisation beanspruchen. Abhängig von der Abholzeit und der Größe des Bootes muss der Liegeplatzverwalter über den Liegeplatz entscheiden. Bei der Abholung des Bootes ist jeder Bootseigner dafür verantwortlich, dass die Wiege/das Boot gemäß den Anweisungen des Liegeplatzbetreibers platziert wird.
Berücksichtigen Sie die Brandgefahr und die Möglichkeit, das Boot vom Liegeplatz zu transportieren.
Zwischen den Parkplätzen muss ausreichend Platz sein. Feuerschneisen mit
Die erforderliche Breite muss gegeben sein. Ein Mitglied, das über einen Liegeplatz verfügt, ist verpflichtet, bei den Arbeiten zur Wiederherstellung der Landfläche nach Schäden, die durch das Anlegen oder Entfernen des Bootes des Mitglieds verursacht wurden, mitzuwirken, wenn das Boot während der Sommermonate, vom 15. Mai bis zum 15. September, an Land festgemacht werden soll,
ist die Genehmigung des Verwaltungsrates einzuholen.
8.4. Mastschuppen
Mitglieder mit einem Segelboot, das einen Liegeplatz oder einen Winterlagerplatz hat, können Masten im Mastschuppen lagern. Vor dem Einbringen in den Schuppen müssen die Streumaschinen demontiert und das stehende und bewegliche Ladegut überprüft werden.
Die Masten müssen mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein, damit sie im Mastschuppen gelagert werden können.
8.5. Bootsabdeckungen, Gerüste, Böcke
Es liegt in der Verantwortung jedes Bootseigentümers, sicherzustellen, dass Palettenheber und ähnliche Geräte den folgenden Anforderungen entsprechen
angemessene Sicherheitsanforderungen. Das Abdecken des Bootes sollte so erfolgen, dass keine Schäden entstehen.
auf anderen Grundstücken in dem Gebiet.
Für Segelboote, deren Masten im Winterlager stehen, muss ein zusätzlicher Liegeplatz organisiert werden.
In den Sommermonaten müssen Gerüste, Böcke usw. an einem bestimmten Ort gelagert, zusammengebunden und mit einem Namen oder einer Telefonnummer versehen werden. Nach dem Zuwasserlassen muss der Liegeplatz so schnell wie möglich geräumt und gereinigt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Material und andere Abfälle abtransportiert werden.
8.6. El
Alle Mitglieder mit Booten haben Anspruch auf Strom ohne zusätzliche Kosten für die Nutzung von Handgeräten und Beleuchtung. Im Falle einer elektrischen Heizung für z.B. ex. Trocknung des Bootsinneren, angenehme Arbeitstemperaturen bei Reparaturen und Bauarbeiten an Booten sowie größere Renovierungs- und Reparaturarbeiten bedürfen einer Sondergenehmigung der Hafenabteilung und eines speziellen Stromzählers. Die Gesellschaft ist für den Anschluss des Stromzählers oder die Berechnung des Stromverbrauchs zu einem bestimmten Preis zuständig, den jedes Mitglied extra bezahlt.
Ohne besondere Genehmigung dürfen im Winter keine Kabel in den Steckdosen verbleiben.
Im Sommer kann man gegen eine besondere Gebühr Strom an der Anlegestelle beziehen.
Es ist (nach dem geltenden Elektrizitätsrecht) absolut verboten, in die
die elektrischen Anlagen des Clubs.
8.7. Wasser
Die Clubmitglieder haben das Recht, das Wasser zur Reparatur ihres Bootes zu nutzen. An den Anlegestellen in der Umgebung gibt es eine Reihe von Wasserstellen mit Standardanschlüssen. Es dürfen keine Änderungen an den Schlauchkupplungen oder an den Auslassstutzen vorgenommen werden. Achten Sie immer darauf, dass das Wasser nach der Benutzung eines Hydranten abgestellt wird. Im Falle einer Störung sollte die Hafenabteilung kontaktiert werden.
9. Ausrüstung und Materialien
9.1. Mastkran
Die Benutzung von Mastkränen erfolgt auf eigene Gefahr. Beachten Sie die angegebene Höchstlast. Die Benutzer müssen sich vergewissern, dass der Kran keine Mängel aufweist, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Wenn Fehler entdeckt werden, müssen sie der Sektion Häfen gemeldet werden.
Masten dürfen nicht dauerhaft im Bereich des Mastkopfes aufgestellt werden. Sie sind unmittelbar nach der Kennzeichnung in den dafür vorgesehenen Bereich zu legen.
Masten dürfen nicht dauerhaft im Bereich des Mastkopfes aufgestellt werden. Sie sind unmittelbar nach der Kennzeichnung in den dafür vorgesehenen Bereich zu legen.
9.2 Abschussrampe
Ein Mitglied mit einem Liegeplatz ist berechtigt, die Rampen der Gesellschaft zum Be- und Entladen kostenlos zu nutzen. Für Mitglieder ohne Liegeplatz und Nicht-Mitglieder wird eine Pauschalgebühr erhoben. Das Kurzzeitparken von Anhängern muss auf einem dafür vorgesehenen Platz erfolgen.
10. Starten und Wiederherstellen
Die Abholung und der Start durch Sublift unterliegt festen Zeiten und Buchungen gemäß der Buchungsliste. Für das Heben und Starten zu anderen Zeiten wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Die Termine für den Start und die Einziehung werden auf der Jahresversammlung festgelegt. Der Bootseigner ist verpflichtet, beim Zuwasserlassen und Einholen des Bootes zu helfen. Beim Zuwasserlassen oder Abholen des Bootes muss der Bootseigner pünktlich erscheinen, das Boot an den vorgesehenen Platz stellen und die Palettengestelle, Wagen und sonstigen Materialien zur Verfügung haben und in funktionsfähigem Zustand sein.
Mitglieder, die ihr Boot zu Wasser lassen oder aufnehmen wollen und ihre Trailer auf dem Gelände abstellen wollen, müssen dies dem Werftleiter mindestens eine Woche im Voraus mitteilen.
11. die Boote an den Anlegestellen.
Ein Mitglied mit einem Liegeplatz ist berechtigt, die Rampen der Gesellschaft zum Be- und Entladen kostenlos zu nutzen. Für Mitglieder ohne Liegeplatz und Nicht-Mitglieder wird eine Pauschalgebühr erhoben. Das Kurzzeitparken von Anhängern muss auf einem dafür vorgesehenen Platz erfolgen.
10. Starten und Wiederherstellen
Die Abholung und der Start durch Sublift unterliegt festen Zeiten und Buchungen gemäß der Buchungsliste. Für das Heben und Starten zu anderen Zeiten wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Die Termine für den Start und die Einziehung werden auf der Jahresversammlung festgelegt. Der Bootseigner ist verpflichtet, beim Zuwasserlassen und Einholen des Bootes zu helfen. Beim Zuwasserlassen oder Abholen des Bootes muss der Bootseigner pünktlich erscheinen, das Boot an den vorgesehenen Platz stellen und die Palettengestelle, Wagen und sonstigen Materialien zur Verfügung haben und in funktionsfähigem Zustand sein.
Mitglieder, die ihr Boot zu Wasser lassen oder aufnehmen wollen und ihre Trailer auf dem Gelände abstellen wollen, müssen dies dem Werftleiter mindestens eine Woche im Voraus mitteilen.
11. die Boote an den Anlegestellen.
11.1. Für Boote, die in unserem Gebiet zu Wasser gelassen werden, gelten die folgenden Bestimmungen
Verlassen Sie beim Starten so schnell wie möglich den dem Kran am nächsten gelegenen Startbereich. Vorübergehendes Anlegen an den Piers kann in Absprache mit dem Liegeplatzmanager erfolgen. Mitglieder, die keinen Liegeplatz haben, können maximal zwei Wochen vor dem Stapellauf und zwei Wochen nach dem Stapellauf an einem freien Liegeplatz festmachen. Diese Zeit wird nach den von der Gesellschaft festgelegten Gebühren abgerechnet. In diesem Fall muss die Genehmigung des Leiters des Bootsplatzes eingeholt werden.
11.2. Kennzeichnung von Booten
Beim Zuwasserlassen oder Abholen des Bootes und beim Anlegen muss das Boot mit einem Aufkleber der Gesellschaft mit der Liegeplatznummer versehen sein. Mitglieder, die regelmäßig die Rampe benutzen, müssen einen Aufkleber am Boot haben.
11.3. Aktivitäten im Gasthafen
In den Sommermonaten betreibt der Verein einen Gasthafen und Wohnwagenplätze, die für die Finanzen des Vereins von großer Bedeutung sind. Wenn ein Liegeplatzinhaber länger als zwei Nächte von seinem eigenen Liegeplatz abwesend ist, muss er diesen mit einem grünen Schild kennzeichnen, damit er im Rahmen der Aktivitäten des Gasthafens der Gesellschaft genutzt werden kann.
Verlassen Sie beim Starten so schnell wie möglich den dem Kran am nächsten gelegenen Startbereich. Vorübergehendes Anlegen an den Piers kann in Absprache mit dem Liegeplatzmanager erfolgen. Mitglieder, die keinen Liegeplatz haben, können maximal zwei Wochen vor dem Stapellauf und zwei Wochen nach dem Stapellauf an einem freien Liegeplatz festmachen. Diese Zeit wird nach den von der Gesellschaft festgelegten Gebühren abgerechnet. In diesem Fall muss die Genehmigung des Leiters des Bootsplatzes eingeholt werden.
11.2. Kennzeichnung von Booten
Beim Zuwasserlassen oder Abholen des Bootes und beim Anlegen muss das Boot mit einem Aufkleber der Gesellschaft mit der Liegeplatznummer versehen sein. Mitglieder, die regelmäßig die Rampe benutzen, müssen einen Aufkleber am Boot haben.
11.3. Aktivitäten im Gasthafen
In den Sommermonaten betreibt der Verein einen Gasthafen und Wohnwagenplätze, die für die Finanzen des Vereins von großer Bedeutung sind. Wenn ein Liegeplatzinhaber länger als zwei Nächte von seinem eigenen Liegeplatz abwesend ist, muss er diesen mit einem grünen Schild kennzeichnen, damit er im Rahmen der Aktivitäten des Gasthafens der Gesellschaft genutzt werden kann.
12. Stockwerk.
Nur Inhaber von Liegeplätzen können Grundstücke für Bootshäuser mieten und pachten.
Alle Schuppen müssen den genehmigten Zeichnungen und den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen.
Alle Schuppen dürfen nicht für andere Zwecke als für Bootshäuser verwendet werden, d. h. zur Lagerung von Werkzeugen und Materialien. Eine feste elektrische Installation ist nicht erlaubt. Im Bootshaus sind keine Heizgeräte oder offene Flammen erlaubt. Nur ganz vorübergehend darf ein Verlängerungskabel zwischen dem Schaltschrank auf dem Steg und dem Bootshaus angeschlossen werden.
Bei gemieteten Bootshäusern muss der Eigentümer für die Herstellung/Kauf und Installation der Kabine aufkommen. Der Boden ist so zu pflegen, dass ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten bleibt.
13. Boote
Nur Inhaber von Liegeplätzen können Grundstücke für Bootshäuser mieten und pachten.
Alle Schuppen müssen den genehmigten Zeichnungen und den aktuellen Baugenehmigungen entsprechen.
Alle Schuppen dürfen nicht für andere Zwecke als für Bootshäuser verwendet werden, d. h. zur Lagerung von Werkzeugen und Materialien. Eine feste elektrische Installation ist nicht erlaubt. Im Bootshaus sind keine Heizgeräte oder offene Flammen erlaubt. Nur ganz vorübergehend darf ein Verlängerungskabel zwischen dem Schaltschrank auf dem Steg und dem Bootshaus angeschlossen werden.
Bei gemieteten Bootshäusern muss der Eigentümer für die Herstellung/Kauf und Installation der Kabine aufkommen. Der Boden ist so zu pflegen, dass ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten bleibt.
13. Boote
13.1 Sicherheitsboot.
Das Boot wird als Sicherheitsboot in unmittelbarem Zusammenhang mit z.B. laufender Segelschule, im Zusammenhang mit Regatten oder als Sicherheitsboot im Zusammenhang mit anderen von der Jahreshauptversammlung / Vorstandssitzung beschlossenen Aktivitäten, wie z.B. Teilnahme am „Bootstag“ o.ä. eingesetzt. Das Boot wird auch von der Hafenabteilung für Reparaturen/Wartungsarbeiten genutzt. Darüber hinaus kann/sollte das Boot für Rettungs- und Sicherheitseinsätze“ verwendet werden. Die Boote sind nicht zum Verleih oder zur privaten Nutzung bestimmt.
Das Boot wird als Sicherheitsboot in unmittelbarem Zusammenhang mit z.B. laufender Segelschule, im Zusammenhang mit Regatten oder als Sicherheitsboot im Zusammenhang mit anderen von der Jahreshauptversammlung / Vorstandssitzung beschlossenen Aktivitäten, wie z.B. Teilnahme am „Bootstag“ o.ä. eingesetzt. Das Boot wird auch von der Hafenabteilung für Reparaturen/Wartungsarbeiten genutzt. Darüber hinaus kann/sollte das Boot für Rettungs- und Sicherheitseinsätze“ verwendet werden. Die Boote sind nicht zum Verleih oder zur privaten Nutzung bestimmt.
14. Regelverstöße
Verstößt der Bootseigner in schwerwiegender Weise gegen diese Regeln, ist die Bootsgesellschaft berechtigt, den Vertrag über die Anmietung eines Liegeplatzes mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle aufgrund des Vorfalls erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Bootseigners zu ergreifen.
Die Frage der Mitgliedschaft wird gemäß den Bestimmungen der Satzung geprüft.
Verstößt der Bootseigner in schwerwiegender Weise gegen diese Regeln, ist die Bootsgesellschaft berechtigt, den Vertrag über die Anmietung eines Liegeplatzes mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle aufgrund des Vorfalls erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Bootseigners zu ergreifen.
Die Frage der Mitgliedschaft wird gemäß den Bestimmungen der Satzung geprüft.
Drogenpolitik für den Bootsverein Falkenberg
Zielsetzung:
Båtsällskap ist eine gemeinnützige Organisation, die Sport, Gemeinschaft, Kameradschaft und gute soziale Erziehung fördert. Es ist uns wichtig, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen im Sport und in guter Gemeinschaft entwickeln. Für diese Entwicklung ist es wichtig, wie wir Erwachsenen und Führungskräfte gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen handeln. Ein Teil dieser Arbeit besteht in einer Drogenpolitik, bei der die gemeinsamen Regeln der Gesellschaft als Leitlinien und Unterstützung für jeden in der Gesellschaft dienen.Ansatz TABAK:
Altersgrenze 18 Jahre, nach schwedischem Recht.
Wir erlauben unseren Jugendlichen unter 18 Jahren nicht, bei unseren organisierten Aktivitäten Tabak zu konsumieren.
Wenn wir feststellen würden, dass unsere Jugendlichen unter 18 Jahren Tabak konsumieren, würden wir wie folgt vorgehen:
– Gespräch mit der betroffenen Person und Kontakt mit den Eltern.
Es liegt in der Verantwortung von Jugendlichen, Eltern und Leitern, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden; als Jugendbetreuer und Erwachsener ist es wichtig, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein und den Jugendlichen ein Vorbild zu sein. Verhalten ALKOHOL: Die Altersgrenze für den Kauf von Bier liegt bei 18 Jahren und für den Kauf von Bier im Supermarkt bei 20 Jahren; wir erlauben unseren Jugendlichen unter 18 Jahren nicht, Alkohol zu trinken. Wenn wir feststellen, dass einer unserer Jugendlichen Alkohol getrunken hat, gehen wir wie folgt vor: – Wir sprechen mit der betreffenden Person und kontaktieren ihre Eltern.
– Wenn wir größere Probleme vermuten, wenden wir uns an die Sozialbehörden.
Diese Regeln liegen in der Verantwortung der Jugendlichen, der Eltern und der Leiter.
Als Jugendleiter und Erwachsener ist es wichtig, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein und ein Vorbild für die Jugendlichen zu sein.- Sie dürfen bei Reisen, Lagern oder anderen vom Verein organisierten Aktivitäten, an denen Jugendliche teilnehmen, keinen Alkohol trinken.- Sie dürfen nicht betrunken zum Training, zu Wettkämpfen oder zur Vertretung des Vereins kommen. Bei Partys, bei denen Alkohol konsumiert werden kann, müssen die Eltern die Teilnahme der Jugendlichen oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten genehmigen.- Wenn wir bei einem der Leiter und/oder gewählten Vertreter des Vereins ein Alkoholproblem vermuten, gehen wir wie folgt vor:
– Dialog von Mensch zu Mensch.
– Bietet Hilfe und Unterstützung.
– Wenn nichts davon hilft, kann dem Betroffenen das Mandat entzogen werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln liegt in erster Linie beim Vorstand des Vereins.Verhalten NARZNEIMITTEL & DOPING-PRÄPARATE:Falkenbergs Båtsällskap erlaubt unter keinen Umständen, dass Mitglieder des Vereins Drogen oder Dopingmittel verwenden,
Wenn wir feststellen, dass eines unserer Mitglieder Betäubungsmittel oder Dopingmittel verwendet, handelt die Gesellschaft wie folgt: – Sofortiger Dialog mit der betreffenden Person. Handelt es sich bei der betroffenen Person um einen Jugendlichen, wird auch der Vormund kontaktiert.
– Auch mit den Sozialbehörden und der Polizei wird Kontakt aufgenommen.
– Kontaktaufnahme mit dem nationalen Verband (gilt nur für Doping): Auf der Grundlage dieser Gespräche entscheidet der Verein im Interesse der Organisation über die Konsequenzen für die betroffene Person.
Diese Drogenpolitik wird auf der Website und am schwarzen Brett des Clubs veröffentlicht und jedes Mitglied wird über diese Politik informiert. Persönliche Informationen für neue Rekruten und Erinnerungen im Zusammenhang mit Vertrauenspositionen als Leiter oder anderen Angelegenheiten innerhalb der Gesellschaft.
Zielsetzung:
Båtsällskap ist eine gemeinnützige Organisation, die Sport, Gemeinschaft, Kameradschaft und gute soziale Erziehung fördert. Es ist uns wichtig, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen im Sport und in guter Gemeinschaft entwickeln. Für diese Entwicklung ist es wichtig, wie wir Erwachsenen und Führungskräfte gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen handeln. Ein Teil dieser Arbeit besteht in einer Drogenpolitik, bei der die gemeinsamen Regeln der Gesellschaft als Leitlinien und Unterstützung für jeden in der Gesellschaft dienen.Ansatz TABAK:
Altersgrenze 18 Jahre, nach schwedischem Recht.
Wir erlauben unseren Jugendlichen unter 18 Jahren nicht, bei unseren organisierten Aktivitäten Tabak zu konsumieren.
Wenn wir feststellen würden, dass unsere Jugendlichen unter 18 Jahren Tabak konsumieren, würden wir wie folgt vorgehen:
– Gespräch mit der betroffenen Person und Kontakt mit den Eltern.
Es liegt in der Verantwortung von Jugendlichen, Eltern und Leitern, dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden; als Jugendbetreuer und Erwachsener ist es wichtig, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein und den Jugendlichen ein Vorbild zu sein. Verhalten ALKOHOL: Die Altersgrenze für den Kauf von Bier liegt bei 18 Jahren und für den Kauf von Bier im Supermarkt bei 20 Jahren; wir erlauben unseren Jugendlichen unter 18 Jahren nicht, Alkohol zu trinken. Wenn wir feststellen, dass einer unserer Jugendlichen Alkohol getrunken hat, gehen wir wie folgt vor: – Wir sprechen mit der betreffenden Person und kontaktieren ihre Eltern.
– Wenn wir größere Probleme vermuten, wenden wir uns an die Sozialbehörden.
Diese Regeln liegen in der Verantwortung der Jugendlichen, der Eltern und der Leiter.
Als Jugendleiter und Erwachsener ist es wichtig, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein und ein Vorbild für die Jugendlichen zu sein.- Sie dürfen bei Reisen, Lagern oder anderen vom Verein organisierten Aktivitäten, an denen Jugendliche teilnehmen, keinen Alkohol trinken.- Sie dürfen nicht betrunken zum Training, zu Wettkämpfen oder zur Vertretung des Vereins kommen. Bei Partys, bei denen Alkohol konsumiert werden kann, müssen die Eltern die Teilnahme der Jugendlichen oder die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten genehmigen.- Wenn wir bei einem der Leiter und/oder gewählten Vertreter des Vereins ein Alkoholproblem vermuten, gehen wir wie folgt vor:
– Dialog von Mensch zu Mensch.
– Bietet Hilfe und Unterstützung.
– Wenn nichts davon hilft, kann dem Betroffenen das Mandat entzogen werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln liegt in erster Linie beim Vorstand des Vereins.Verhalten NARZNEIMITTEL & DOPING-PRÄPARATE:Falkenbergs Båtsällskap erlaubt unter keinen Umständen, dass Mitglieder des Vereins Drogen oder Dopingmittel verwenden,
Wenn wir feststellen, dass eines unserer Mitglieder Betäubungsmittel oder Dopingmittel verwendet, handelt die Gesellschaft wie folgt: – Sofortiger Dialog mit der betreffenden Person. Handelt es sich bei der betroffenen Person um einen Jugendlichen, wird auch der Vormund kontaktiert.
– Auch mit den Sozialbehörden und der Polizei wird Kontakt aufgenommen.
– Kontaktaufnahme mit dem nationalen Verband (gilt nur für Doping): Auf der Grundlage dieser Gespräche entscheidet der Verein im Interesse der Organisation über die Konsequenzen für die betroffene Person.
Diese Drogenpolitik wird auf der Website und am schwarzen Brett des Clubs veröffentlicht und jedes Mitglied wird über diese Politik informiert. Persönliche Informationen für neue Rekruten und Erinnerungen im Zusammenhang mit Vertrauenspositionen als Leiter oder anderen Angelegenheiten innerhalb der Gesellschaft.