Liegeplatzmanager

Tom Bengtsson

076-855 23 62

Leif Mårtensson

076-141 72 35

Liegeplatzmanager
für die Sommer- und
Winterliegeplätze.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Liegeplätzen haben.

Die Zuteilung von Liegeplätzen ändert sich laufend. Boote werden verkauft und entsorgt, so dass sich die Situation ständig ändert. Während der Saison gibt es ca. 20-30 Liegeplätze wechseln den Besitzer und neue Bootseigner erhalten die Möglichkeit, einen Liegeplatz zu bekommen. Derzeit haben wir eine Warteschlange, aber das kann sich schnell ändern.

Werden Sie Mitglied und beantragen Sie einen Liegeplatz, und wir werden Ihren Antrag dann entsprechend bearbeiten.

Herzlich willkommen!

Regeln für das Festmachen

Angenommen vom Rat 2016 02 15

1. Bootsgröße

Die Stege des Clubs sind für das Anlegen von Sportbooten vorgesehen.

2. Warteschlangensystem

Die Kühlliste gilt sowohl für neue Liegeplätze als auch für den Wechsel von Liegeplätzen. Wenn Sie Ihren Liegeplatz wechseln, haben Sie Vorrang in der Warteschlange. Der Club behält sich das Recht vor, Liegeplätze zuzuteilen und gegebenenfalls umzuverteilen, damit sie so effizient wie möglich genutzt werden können.

3. Festmachen

Nur vollständig seetüchtige und versicherte Boote dürfen an den Anlegestellen des Clubs festmachen. Fender sollten immer ausgelegt werden. Liegeplätze sollten immer so konstruiert sein, dass sie schweren Wetterbedingungen standhalten.

4. gebühren

Die Liegeplatzgebühren werden auf der Jahresversammlung beschlossen. Die Gebühr wird am 1. März erhoben und muss bis zum 31. März für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. November gezahlt werden. Wird die Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, verfällt das Recht auf den Liegeplatz. Der Liegeplatz darf nicht untervermietet werden. In diesem Fall wird der Liegeplatz verweigert. Ein Liegeplatz, der vorübergehend nicht belegt ist (z. B. während der Ferien), wird als Gastliegeplatz genutzt und vom Bootseigner mit einem grünen Leerstandsschild gekennzeichnet.

5. die Stornierung eines Liegeplatzes

Die Stornierung eines Liegeplatzes muss dem Liegeplatzverwalter mitgeteilt werden. Dies muss sofort nach Bekanntwerden geschehen, spätestens jedoch bis zum 1. März. Ist dies nicht der Fall, wird davon ausgegangen, dass der Platz in der nächsten Saison genutzt wird, und es wird eine Gebühr erhoben.

6. von der FBS organisierter Start und Bergung

Der Zeitpunkt des Starts und der Rückholung wird auf der Jahrestagung festgelegt. Wenn jemand das Boot zu einem anderen Zeitpunkt zu Wasser lassen oder zurückholen möchte, muss er selbst dafür sorgen. Alle Boote müssen bis zum 15. November an Land sein.

7 Bootsliegeplatz

Boote dürfen nur auf dem Clubgelände an einer vom Liegeplatzverwalter ausgewiesenen Stelle festgemacht werden. Wiegen und Palettiermaterial können im Sommer in dem dafür vorgesehenen Bereich gelagert werden. Für die Lagerung im Sommer sowie für den Abtransport und die Wiederherstellung von Gestellen und Paletten wird ein gesondertes Entgelt erhoben. Wagen und Paletten müssen mit dem Namen und der Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet sein. Überschüssiges Wiege- und Palettiermaterial, das aus verschiedenen Gründen nicht verwendet werden soll, wird vom Bootseigner abtransportiert. Der Bootseigner muss sich an der gemeinsamen Vorbereitung des Bootes nach dem Zuwasserlassen und vor dem Zuwasserlassen beteiligen. Die Master können in einem dafür vorgesehenen Bereich überwintert werden.

8. Elektrischer Strom

Die Stege des Clubs sind mit Steckdosen ausgestattet. Bootseigner können diese zum Aufladen der Batterien oder für elektrisch betriebene Maschinen für Arbeiten auf dem Boot verwenden. Es ist verboten, elektrische Heizungen oder andere große Stromverbraucher zu verwenden. Elektrische Kabel dürfen nicht an Steckdosen angeschlossen werden, wenn das Boot an Land ist, es sei denn, es wird tagsüber an dem Boot gearbeitet. Wenn es Gründe gibt, die den Stromverbrauch über die oben genannten hinaus erhöhen, kann der Club einen Stromzähler mieten, und der verbrauchte Strom wird dem Bootseigner in Rechnung gestellt. Nach Anmeldung beim Liegeplatzverwalter kann auch Sommerstrom am Steg zugelassen werden, der dem Bootseigner in Rechnung gestellt wird.

9. Arbeitseinsatz

Ein Mitglied, das die Liegeplätze des Clubs nutzt, muss jährlich eine persönliche Arbeitsleistung in einem von der Jahresversammlung festgelegten Umfang erbringen. Die Hauptversammlung entscheidet auch über Sanktionen für Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen.

Die Arbeit wird in erster Linie durch die Teilnahme an den auf der Jahresversammlung festgelegten Tagen für die Reinigung und den Auf- und Abbau von Schranken geleistet. Die Arbeit kann auch durch die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten erfüllt werden. Die Arbeit muss in einer Mappe im Clubhaus dokumentiert werden.

10 Verantwortlichkeiten des Clubs

Der Bootsclub ist dafür verantwortlich, dass die Anlegestellen vom Zeitpunkt des Ablegens des Bootes durch den Club bis zur Abholung des Bootes in gutem Zustand sind.

fbg
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