{"id":29304,"date":"2023-04-17T06:54:25","date_gmt":"2023-04-17T06:54:25","guid":{"rendered":"https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/statuten"},"modified":"2024-03-01T14:44:49","modified_gmt":"2024-03-01T14:44:49","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/de\/statuten","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"29304\" class=\"elementor elementor-29304 elementor-26256\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dbd90a9 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"dbd90a9\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3cf1041 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"3cf1041\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-34eb9dc elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"34eb9dc\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">STATUTEN<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2d3127f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2d3127f\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Satzung f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Verein FALKENBERGS B\u00c5TS\u00c4LLSKAP mit Sitz in der Gemeinde Falkenberg. Der Bootsverein Falkenberg setzt sich daf\u00fcr ein, allen Menschen die M\u00f6glichkeit zu geben, die Stege und Grasfl\u00e4chen des Vereins f\u00fcr verschiedene Aktivit\u00e4ten und geselliges Beisammensein in einer sch\u00f6nen Meeresumgebung zu nutzen. Die Gesellschaft wurde 1969 gegr\u00fcndet. Die Norm der Gesellschaft hat die Form eines Dreiecks. Ihr Emblem ist ein Steuerrad auf dunkelblauem Grund, in dem sich ein schiefer Gro\u00dfmast mit Segeln befindet, umgeben von den Buchstaben F B in englischer Schrift und in Gro\u00dfbuchstaben. Die Grundfl\u00e4che des Dreiecks sollte 3\/5 seiner H\u00f6he betragen.<\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Als M\u00fctzen- oder Jackenabzeichen hat das Emblem die gleichen Proportionen und das gleiche Aussehen wie die Norm.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Die Satzung wurde zuletzt auf der Jahresversammlung am 23. November 2017 ge\u00e4ndert.<\/span><\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-eab4124 elementor-widget elementor-widget-image\" data-id=\"eab4124\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"2200\" height=\"770\" src=\"https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1.jpg\" class=\"attachment-full size-full wp-image-28796\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1.jpg 2200w, https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1-300x105.jpg 300w, https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1-1024x358.jpg 1024w, https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1-768x269.jpg 768w, https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1-1536x538.jpg 1536w, https:\/\/falkenbergs-batsallskap.se\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/Banner_NY1-2048x717.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 2200px) 100vw, 2200px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b9bd689 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"b9bd689\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-adf6339 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"adf6339\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0f974c8 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"0f974c8\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-83cfa84 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"83cfa84\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\"><b>ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/b><\/span><\/p>\n<p><b>Abschnitt 1 Zweck<\/b><\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Die Gesellschaft ist eine gemeinn\u00fctzige Vereinigung von Personen, die Bootseigner sind oder sich f\u00fcr den Bootssport, das Leben auf dem Meer oder die Freizeitgestaltung in der Meeresumwelt in ihren verschiedenen Formen interessieren. Der Verein betreibt am S\u00fcdufer des \u00c4trans die Instandhaltung von Liegepl\u00e4tzen, Parkpl\u00e4tzen, Clubhaus mit Lagerr\u00e4umen, Serviceeinrichtungen usw. Im Rahmen dieser T\u00e4tigkeit kann die Gesellschaft Gasthafenaktivit\u00e4ten durchf\u00fchren. Der Verein setzt sich auch allein oder zusammen mit anderen Organisationen f\u00fcr die F\u00f6rderung des Segelsports im Sinne des schwedischen Segelverbandes ein.<\/span><\/p>\n<p><b>Abschnitt 2 Zusammensetzung<\/b><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus den nat\u00fcrlichen Personen, die als Mitglieder in den Verein aufgenommen wurden.<\/p>\n<p>Ein Mitglied, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ein Juniormitglied. Die anderen Mitglieder sind \u00e4ltere Mitglieder.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 3 Zugeh\u00f6rigkeit, usw.<\/b><\/p>\n<p>Die Gesellschaft ist Mitglied in den folgenden Organisationen:<\/p>\n<p>Schwedischer Bootsverband<\/p>\n<p>Gesellschaft zur Rettung des Meeres (SSRS)<\/p>\n<p><b>Abschnitt 4 Entscheidungsgremien<\/b><\/p>\n<p>Die Entscheidungsorgane der Gesellschaft sind die ordentliche Generalversammlung, die au\u00dferordentliche Generalversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 5 Unterzeichnung des Firmennamens<\/b><\/p>\n<p>Der Name der Gesellschaft wird vom Vorstand oder in der vom Vorstand beschlossenen Weise unterzeichnet.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 6 T\u00e4tigkeit und Haushaltsjahr<\/b><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4fts- und Haushaltsjahr der Gesellschaft l\u00e4uft vom 1. Oktober bis zum 30. September.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 7 Auslegung der Charta usw.<\/b><\/p>\n<p>Bestehen Zweifel \u00fcber die Auslegung dieser Satzung oder treten F\u00e4lle auf, die in der Satzung nicht vorgesehen sind, so wird die Angelegenheit der n\u00e4chsten ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Versammlung der Vereinigung vorgelegt. In dringenden F\u00e4llen kann die Angelegenheit vom Verwaltungsrat entschieden werden. Mit dem Beitritt zur Gesellschaft verpflichtet sich das Mitglied, keine gerichtliche Klage gegen die Anwendung dieser Satzung zu erheben.<\/p>\n<p><b>8 \u00a7 \u00c4nderung der Statuten<\/b><\/p>\n<p>\u00c4nderungen dieser Satzung bed\u00fcrfen eines Beschlusses einer ordentlichen Versammlung der Vereinigung mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder von zwei Versammlungen der Vereinigung &#8211; von denen eine eine au\u00dferordentliche Versammlung sein kann &#8211; mit mindestens der H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen. Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen sowohl vom Mitglied als auch vom Verwaltungsrat schriftlich eingereicht werden.<\/p>\n<p><b>9 \u00a7 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf eines Beschlusses von zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen mit mindestens 3\/4 der abgegebenen Stimmen. In dem Aufl\u00f6sungsbeschluss ist festzulegen, wie das Verm\u00f6gen der Gesellschaft f\u00fcr einen bestimmten Zweck zu verwenden ist, der den T\u00e4tigkeiten der Gesellschaft entspricht.<\/p>\n<p><b>MITGLIEDER DER GESELLSCHAFT<\/b><\/p>\n<p><b>Abschnitt 10 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird auf Antrag des Vorstands oder der Person, der der Vorstand die Entscheidungsbefugnis \u00fcbertragen hat, gew\u00e4hrt. Die Mitgliedschaft kann entweder eine Einzel- oder eine Familienmitgliedschaft sein.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge auf Mitgliedschaft k\u00f6nnen nur dann abgelehnt werden, wenn anzunehmen ist, dass die betreffende Person gegen die Ziele oder Interessen der Gesellschaft arbeiten wird.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber die Ablehnung des Aufnahmeantrags wird vom Vorstand getroffen.<\/p>\n<p><b>11 \u00a7 R\u00fccktritt<\/b><\/p>\n<p>Jedes Mitglied, das aus der Gesellschaft austreten will, hat dies dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und gilt als sofortiger Austritt aus der Gesellschaft.<\/p>\n<p>Ein Mitglied, das den Mitgliedsbeitrag f\u00fcr zwei aufeinanderfolgende Gesch\u00e4ftsjahre nicht bezahlt hat, gilt als aus der Gesellschaft ausgetreten. In solchen F\u00e4llen wird die Mitgliedschaft durch Streichung von der Mitgliederliste beendet.<\/p>\n<p><b>12 \u00a7 Ausschluss usw.<\/b><\/p>\n<p>Ein Mitglied kann nur dann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn es die von der Gesellschaft beschlossenen Beitr\u00e4ge nicht gezahlt hat, wenn es sich den T\u00e4tigkeiten oder Zielen der Gesellschaft widersetzt oder wenn es die Interessen der Gesellschaft offensichtlich gesch\u00e4digt hat.<\/p>\n<p>Ein Beschluss \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds darf nicht gefasst werden, ohne dass dem Mitglied eine Frist von mindestens 14 Tagen einger\u00e4umt wurde, um sich zu den Umst\u00e4nden zu \u00e4u\u00dfern, die zur Infragestellung der Mitgliedschaft gef\u00fchrt haben. In dem Beschluss werden die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Beschluss dargelegt und das von dem Mitglied zu befolgende Verfahren f\u00fcr die Einlegung eines Rechtsbehelfs angegeben. Die Entscheidung wird der betreffenden Person innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss wird vom Vorstand der Gesellschaft getroffen und kann von der betroffenen Person innerhalb von drei Wochen angefochten werden.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p><b>Mitglied<\/b><\/p>\n<p>&#8211; haben das Recht, an den f\u00fcr die Mitglieder organisierten Sitzungen teilzunehmen,<\/p>\n<p>&#8211; haben das Recht auf Informationen \u00fcber die Angelegenheiten der Gesellschaft,<\/p>\n<p>&#8211; haben die Satzung der Gesellschaft und die Beschl\u00fcsse ihrer Organe sowie die Satzungen, Regeln und Beschl\u00fcsse der in Abschnitt 3 genannten Organisationen zu beachten.<\/p>\n<p>&#8211; haben im Falle der Aufl\u00f6sung der Gesellschaft keinen Anspruch auf einen Anteil am Gewinn oder am Verm\u00f6gen der Gesellschaft,<\/p>\n<p>&#8211; zahlt den Mitgliedsbeitrag und alle anderen von der Gesellschaft beschlossenen Geb\u00fchren.<\/p>\n<p><b>VERBANDSTREFFEN<\/b><\/p>\n<p><b>14 Termin, Bekanntmachung<\/b><\/p>\n<p>Die Jahreshauptversammlung, das h\u00f6chste Entscheidungsgremium der Gesellschaft, findet vor Ende November zu einem vom Vorstand festgelegten Zeitpunkt und Ort statt.<\/p>\n<p>Die Einladung zur ordentlichen Versammlung der Vereinigung, einschlie\u00dflich der Vorschl\u00e4ge des Nominierungsausschusses, wird vom Vorstand mindestens sieben Tage vor der Versammlung an die Mitglieder verschickt.<\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Dar\u00fcber hinaus sind die Einladung und die vorgeschlagene Tagesordnung im Clubhaus oder an einem anderen geeigneten Ort auszuh\u00e4ngen. Wird eine Satzungs\u00e4nderung, die Aufl\u00f6sung oder der Zusammenschluss mit einer anderen Organisation oder eine andere Angelegenheit von erheblicher Bedeutung f\u00fcr die Gesellschaft oder ihre Mitglieder vorgeschlagen, so ist dies in der Einberufung anzugeben.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Die Jahres- und Gesch\u00e4ftsberichte, die Berichte der Rechnungspr\u00fcfer, der Wirtschaftsplan mit Budget und die Vorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge des Vorstandes, die mit der Stellungnahme des Vorstandes eingegangen sind, m\u00fcssen sp\u00e4testens sieben Tage vor der ordentlichen Vereinsversammlung im Clubhaus f\u00fcr die Mitglieder zug\u00e4nglich sein.<\/span><\/p>\n<p><b>15 \u00a7 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Angelegenheiten, die von der ordentlichen Versammlung der Vereinigung zu behandeln sind<\/b><\/p>\n<p>Sowohl die Mitglieder als auch der Vorstand k\u00f6nnen Vorschl\u00e4ge unterbreiten, die von der ordentlichen Versammlung der Vereinigung zu pr\u00fcfen sind.<\/p>\n<p>Vorschl\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen sp\u00e4testens vier Wochen vor der ordentlichen Versammlung der Vereinigung beim Vorstand eingegangen sein. Der Verwaltungsrat legt der ordentlichen Versammlung der Vereinigung eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorschlag vor.<\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\"><b>16 \u00a7 Stimm-, Rede- und Antragsrecht in der ordentlichen Versammlung des Vereins.<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Mitglieder, die ihre f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bezahlt haben und im Laufe des Jahres mindestens 18 Jahre alt sind, sind auf der Versammlung stimmberechtigt.<\/span><\/p>\n<p>Das Stimmrecht ist pers\u00f6nlich und kann nicht durch Bevollm\u00e4chtigte ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">Mitglieder, die kein Stimmrecht besitzen, haben das Recht, in der ordentlichen Versammlung der Vereinigung zu sprechen und Vorschl\u00e4ge zu machen.<\/span><\/p>\n<p><b>17 \u00a7 Beschlussf\u00e4higkeit<\/b><\/p>\n<p>Die Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn so viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 18 Beschl\u00fcsse und Abstimmungen<\/b><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse werden per Akklamation oder auf Antrag durch Abstimmung gefasst.<\/p>\n<p>Au\u00dfer in den in Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 genannten F\u00e4llen werden alle Fragen mit einfacher Mehrheit entschieden. Die einfache Mehrheit kann entweder absolut oder relativ sein.<\/p>\n<p>Die Wahlen werden mit einer relativen Mehrheit entschieden. Relative Mehrheit bedeutet, dass die Person(en) mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl gew\u00e4hlt ist (sind), unabh\u00e4ngig vom Verh\u00e4ltnis dieser Stimmen zur Zahl der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Beschl\u00fcsse, die nicht Wahlen betreffen, ist die absolute Mehrheit erforderlich, d. h. mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>Die Stimmabgabe ist offen. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds werden die Wahlen jedoch in geheimer Abstimmung durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorschlag, den der Vorsitzende der Versammlung, sofern er stimmberechtigt ist, unterst\u00fctzt. Ist er\/sie nicht stimmberechtigt, wird er\/sie durch das Los bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los. Die Beschl\u00fcsse werden durch eine Clubabstimmung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 19 Zuschussf\u00e4higkeit<\/b><\/p>\n<p>Jedes stimmberechtigte Mitglied der Gesellschaft ist f\u00fcr die Wahl in den Vorstand und den Nominierungsausschuss w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p><b>20 \u00a7 Angelegenheiten der ordentlichen Versammlung des Vereins<\/b><\/p>\n<p><i>In der ordentlichen Sitzung der Vereinigung werden folgende Punkte er\u00f6rtert und in das Protokoll aufgenommen:<\/i><\/p>\n<p>1. die Annahme der Abstimmungsliste f\u00fcr die Sitzung.<\/p>\n<p>2. Wahl des Vorsitzenden und des Schriftf\u00fchrers der Versammlung.<\/p>\n<p>3. Wahl einer Person zur \u00dcberpr\u00fcfung des Protokolls und zur Ausz\u00e4hlung der Stimmen.<\/p>\n<p>4. zu fragen, ob die Sitzung ordnungsgem\u00e4\u00df bekannt gemacht wurde.<\/p>\n<p>5. Annahme der Tagesordnung<\/p>\n<p>6. den Bericht des Verwaltungsrats mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen f\u00fcr das letzte Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p>7. den Bericht der Rechnungspr\u00fcfer \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Verwaltungsrats im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr\/Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>8. die Entlastung des Verwaltungsrats f\u00fcr den von der Pr\u00fcfung erfassten Zeitraum.<\/p>\n<p>9. die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und anderer die Mitglieder betreffender Geb\u00fchren.<\/p>\n<p>10. die Annahme des T\u00e4tigkeitsprogramms und des Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Haushaltsjahr.<\/p>\n<p>11. die Pr\u00fcfung von Vorschl\u00e4gen und rechtzeitigen Antr\u00e4gen des Verwaltungsrats.<\/p>\n<p>12. Wahl der<\/p>\n<p>a) der Pr\u00e4sident oder Vizepr\u00e4sident der Gesellschaft f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Jahren, jedoch nicht im selben Jahr.<\/p>\n<p>b) die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Jahren.<\/p>\n<p>c) die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats in der Reihenfolge ihrer Ernennung f\u00fcr einen Zeitraum von 2 Jahren;<\/p>\n<p>d) 2 Rechnungspr\u00fcfer und deren Stellvertreter f\u00fcr die Dauer von einem Jahr. Die Mitglieder des Verwaltungsrats d\u00fcrfen sich an dieser Wahl nicht beteiligen.<\/p>\n<p>(e) mindestens drei Mitgliedern des Nominierungsausschusses f\u00fcr einen Zeitraum von einem Jahr, von denen eines zum Vorsitzenden ernannt wird;<\/p>\n<p>f) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Sektionen und \u00fcber die Wahl der Mitglieder der Sektionen, einschlie\u00dflich des Sektionsleiters, f\u00fcr einen Zeitraum von <span style=\"text-align: var(--text-align); font-family: -apple-system, BlinkMacSystemFont, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', Arial, 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 1rem;\">zwei Jahren<\/span>.<\/p>\n<p>13 Festlegung der Start- und Einholzeiten und anderer wesentlicher T\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>14 Festlegung des Arbeitsaufwands f\u00fcr die Liegeplatzinhaber und der Geb\u00fchr f\u00fcr den Fall, dass kein Arbeitsaufwand anf\u00e4llt.<\/p>\n<p>15 Etwaige Bez\u00fcge der Beamten.<\/p>\n<p>16 Sonstige Fragen<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fcac63d e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"fcac63d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cf45112 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"cf45112\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3fec246 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3fec246\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>21 \u00a7 Au\u00dferordentliche Generalversammlung und Fr\u00fchjahrstagung.<\/b><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den regul\u00e4ren Vereinssitzungen findet einmal im Jahr vor Ende M\u00e4rz eine Informationsveranstaltung statt (Fr\u00fchjahrssitzung).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann der Vorstand eine au\u00dferordentliche Versammlung der Vereinigung einberufen.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Versammlung der Gesellschaft verpflichtet, wenn ein Rechnungspr\u00fcfer oder mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder der Gesellschaft dies verlangen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Nach Eingang eines Antrags auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Sitzung der Vereinigung beruft der Vorstand innerhalb von 14 Tagen eine solche Sitzung ein, die innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags stattfinden soll. Die Einladung zu einer au\u00dferordentlichen Sitzung der Vereinigung wird den Mitgliedern mindestens sieben Tage vor der Sitzung zusammen mit einem Vorschlag f\u00fcr die Tagesordnung zugesandt. Dar\u00fcber hinaus sind die Einberufung und die vorgeschlagene Tagesordnung im Clubraum oder an einer anderen geeigneten Stelle auszuh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Unterl\u00e4sst es der Vorstand, eine au\u00dferordentliche Versammlung der Vereinigung einzuberufen, so k\u00f6nnen die Antragsteller gem\u00e4\u00df dem vorstehenden Absatz vorgehen.<\/p>\n<p>In einer au\u00dferordentlichen Versammlung der Vereinigung, die der Verwaltungsrat einberufen musste, darf nur das behandelt werden, was Anlass zu der Versammlung gegeben hat.<\/p>\n<p><b>DIE WAHLKOMMISSION<\/b><\/p>\n<p><b>Abschnitt 22 Zusammensetzung, Aufgaben<\/b><\/p>\n<p>Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Nominierungsausschusses und weiteren von der Jahreshauptversammlung gew\u00e4hlten Mitgliedern. Sp\u00e4testens 5 Wochen vor der ordentlichen Versammlung der Vereinigung fragt der Nominierungsausschuss diejenigen, deren Amtszeit am Ende der Versammlung abl\u00e4uft, ob sie f\u00fcr die n\u00e4chste Amtszeit kandidieren wollen.<\/p>\n<p><b>RECHNUNGSPR\u00dcFER<\/b><\/p>\n<p><b>23 \u00a7 Revision<\/b><\/p>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfer haben das Recht, die B\u00fccher der Gesellschaft, die Protokolle der ordentlichen Sitzungen der Gesellschaft und des Vorstands sowie andere Unterlagen laufend einzusehen.<\/p>\n<p>Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist den Rechnungspr\u00fcfern sp\u00e4testens einen Monat vor der ordentlichen Versammlung der Gesellschaft vorzulegen.<\/p>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfer pr\u00fcfen die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und die Rechnungslegung des Verwaltungsrats f\u00fcr das letzte Gesch\u00e4ftsjahr und legen dem Verwaltungsrat sp\u00e4testens 14 Tage vor der ordentlichen Versammlung der Vereinigung einen Pr\u00fcfungsbericht vor.<\/p>\n<p><b>VERWALTUNGSORGAN<\/b><\/p>\n<p><b>Abschnitt 24 Zusammensetzung<\/b><\/p>\n<p>Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, 4 weiteren Mitgliedern und 2 Stellvertretern. Der Vorstand ernennt aus seiner Mitte: den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekret\u00e4r, den Schatzmeister und alle weiteren erforderlichen Amtstr\u00e4ger.<\/p>\n<p>Ist ein Mitglied verhindert, r\u00fcckt der am l\u00e4ngsten gew\u00e4hlte Stellvertreter nach. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so r\u00fcckt f\u00fcr die Zeit bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Tagung der Vereinigung ein Stellvertreter in der gleichen Reihenfolge nach.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 25 Aufgaben des Verwaltungsrats<\/b><\/p>\n<p>Wenn die ordentliche Versammlung der Gesellschaft nicht tagt, ist der Vorstand das Entscheidungsgremium der Gesellschaft und ist f\u00fcr die Angelegenheiten der Gesellschaft verantwortlich. Der Vorstand ist f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Gesellschaft gem\u00e4\u00df den festgelegten Pl\u00e4nen verantwortlich und wahrt die Interessen der Mitglieder.<\/p>\n<p><b><i>Der Verwaltungsrat ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/i><\/b><\/p>\n<p>die Einhaltung der f\u00fcr die Gesellschaft geltenden Gesetze und verbindlichen Vorschriften zu gew\u00e4hrleisten,<\/p>\n<p>Umsetzung der Beschl\u00fcsse des Verbandstages,<\/p>\n<p>Planung, Verwaltung und Verteilung der Arbeit der Gesellschaft,<\/p>\n<p>die Verantwortung f\u00fcr das Verm\u00f6gen der Gesellschaft zu \u00fcbernehmen und es zu verwalten,<\/p>\n<p>legt den Rechnungspr\u00fcfern gem\u00e4\u00df \u00a7 24 die Rechnungen usw. vor und bereitet die Versammlung des Vereins vor.<\/p>\n<p>Der <b>Pr\u00e4sident<\/b> ist der offizielle Vertreter der Gesellschaft.  <\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident f\u00fchrt den Vorsitz bei den Beratungen und Arbeiten des Vorstands und sorgt f\u00fcr die Einhaltung der Satzung der Gesellschaft und anderer f\u00fcr die Gesellschaft verbindlicher Vorschriften und Beschl\u00fcsse. Ist der Vorsitzende verhindert, so tritt der stellvertretende Vorsitzende an seine Stelle. Der Verwaltungsrat entscheidet \u00fcber die Zuweisung anderer Aufgaben. Sofern nichts anderes beschlossen wird, fallen die nachstehend aufgef\u00fchrten Aufgaben in die Zust\u00e4ndigkeit des Sekret\u00e4rs und des Schatzmeisters.<\/p>\n<p><b>Sekret\u00e4re<\/b><\/p>\n<p>die Vorbereitung der Sitzungen des Vorstands und der Gesellschaft,<\/p>\n<p>F\u00fchrung von Protokollen \u00fcber die Sitzungen des Verwaltungsrats,<\/p>\n<p>daf\u00fcr zu sorgen, dass die Dokumente der Gesellschaft geordnet und sicher aufbewahrt werden und dass die Geschichte der Gesellschaft dokumentiert wird,<\/p>\n<p>sofern der Pr\u00e4sident nicht anders entscheidet, die ausgehenden Dokumente zu unterzeichnen,<\/p>\n<p>den Entwurf eines Jahresberichts \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der Gesellschaft zu erstellen.<\/p>\n<p><b>Schatzmeister<\/b><\/p>\n<p>eine Mitgliederliste f\u00fchren und sicherstellen, dass die Mitglieder die vereinbarten Beitr\u00e4ge an die Organisation zahlen,<\/p>\n<p>daf\u00fcr sorgen, dass der Verein Zusch\u00fcsse vom Staat, den Gemeinden, den Sportorganisationen usw. beantragt,<\/p>\n<p>f\u00fcr die Buchf\u00fchrung des Unternehmens verantwortlich sein, d. h. die B\u00fccher des Unternehmens f\u00fchren,<\/p>\n<p>Erstellung von Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen,<\/p>\n<p>Vorbereitung der Grundlagen f\u00fcr den Haushaltsplan und die Haushalts\u00fcberwachung,<\/p>\n<p>die p\u00fcnktliche Zahlung der Steuern, Geb\u00fchren und Schulden der Gesellschaft sicherzustellen,<\/p>\n<p>erstellen und \u00fcbermitteln gegebenenfalls allgemeine Steuererkl\u00e4rungen, Kontrolldaten, Erhebungserkl\u00e4rungen und andere vorgeschriebene Informationen im Bereich der Steuern und Abgaben,<\/p>\n<p><b>Abschnitt 26 Einberufung, Beschlussf\u00e4higkeit und Stimmrecht<\/b><\/p>\n<p>Der Ausschuss tritt mindestens sechsmal pro Jahr auf Einladung des Vorsitzenden oder auf Antrag von mindestens der H\u00e4lfte der Mitglieder zusammen.<\/p>\n<p>Die Beschlussf\u00e4higkeit ist gegeben, wenn alle Mitglieder einberufen wurden und mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist. Alle Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der Zustimmung von mindestens der H\u00e4lfte aller Verwaltungsratsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.<\/p>\n<p>In dringenden F\u00e4llen kann der Pr\u00e4sident beschlie\u00dfen, dass die Angelegenheit durch schriftliche Abstimmung oder per Telefonkonferenz entschieden wird. Wird kein gesondertes Protokoll angefertigt, so werden diese Beschl\u00fcsse in der n\u00e4chsten Sitzung bekannt gegeben.<\/p>\n<p>\u00dcber die Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden der Versammlung gepr\u00fcft. Abweichende Meinungen werden in das Protokoll aufgenommen.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 27 \u00dcbertragung von Entscheidungsbefugnissen<\/b><\/p>\n<p>Der Verwaltungsrat kann seine Entscheidungsbefugnis in einzelnen F\u00e4llen oder in bestimmten Gruppen von F\u00e4llen an eine Sektion, einen Ausschuss oder ein anderes Gremium oder an ein einzelnes Mitglied oder einen Bediensteten delegieren.<\/p>\n<p>Jeder, der im Rahmen der im vorstehenden Absatz genannten Erm\u00e4chtigung eine Entscheidung getroffen hat, unterrichtet den Verwaltungsrat.<\/p>\n<p><b>SEKTIONEN<\/b><\/p>\n<p><b>28 \u00a7 Bildung und Schlie\u00dfung einer Sektion<\/b><\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die Gr\u00fcndung oder Aufl\u00f6sung einer Sektion werden von der ordentlichen oder einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung der Gesellschaft gefasst, die zu diesem Zweck einberufen wird.<\/p>\n<p><b>29 \u00a7 Die T\u00e4tigkeiten der Sektion<\/b><\/p>\n<p>Die Leitung jeder Sektion wird von einem bestimmten Teilnehmer der Sektion wahrgenommen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder der Sektionen werden j\u00e4hrlich auf der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft aus den Reihen der stimmberechtigten Mitglieder gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann der Vorstand der Gesellschaft eines seiner Mitglieder in den Sektionsvorstand entsenden.<\/p>\n<p><b>Abschnitt 30 Anweisungen f\u00fcr die Abschnittsleitung.<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand der Gesellschaft legt in besonderen Anweisungen oder auf andere geeignete Weise die Befugnisse und Aufgaben der Sektion fest.<\/p>\n<p><b>31 \u00a7 Haushalt und T\u00e4tigkeitsplan der Sektion<\/b><\/p>\n<p>Die Fachgruppe erstellt einen Entwurf des Haushaltsplans und des Gesch\u00e4ftsplans der Fachgruppe f\u00fcr das n\u00e4chste Haushaltsjahr. Der Haushalt und der Plan werden dem Verwaltungsrat zu einem vom Verwaltungsrat festgelegten Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt.<\/p>\n<p>Der Vorstand nimmt alle \u00c4nderungen des Haushaltsplans und der Planung vor, die angesichts der Verpflichtungen der Gesellschaft in verschiedener Hinsicht, ihrer Finanzlage oder der erwarteten Entwicklung ihrer Aktivit\u00e4ten f\u00fcr notwendig erachtet werden.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STATUTEN Satzung f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Verein FALKENBERGS B\u00c5TS\u00c4LLSKAP mit Sitz in der Gemeinde Falkenberg. Der Bootsverein Falkenberg setzt sich daf\u00fcr ein, allen Menschen die M\u00f6glichkeit zu geben, die Stege und Grasfl\u00e4chen des Vereins f\u00fcr verschiedene Aktivit\u00e4ten und geselliges Beisammensein in einer sch\u00f6nen Meeresumgebung zu nutzen. 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